Beitrags-Archiv für die Kategorie 'Logistik'

Wie Sie über die Gestaltung Ihrer Internetseite Ihrem Fuhrpark zu mehr Aufträgen verhelfen

Montag, 16. August 2010 8:26

WeitereDie elektronischen Medien erleben einen explosionsartigen Boom und haben den Vorteil, dass sie auch von kleineren Firmen ohne großen Aufwand genutzt werden können. Als herausragend ist hier vor allem das Internet zu nennen, das zudem als Werbemedium zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Erstellung und die Einspeisung eigener Angebotsseiten sind relativ preisgünstig und sehr flexibel. Dagegen sind die traditionellen Medien wie Werbebroschüren, Funk und Fernsehen für die mittelständische Transportwirtschaft zu kostenintensiv und wenig effektiv.

Das Internet ist weltweit und standortunabhängig verfügbar. Selbst mittels Handy und Notebook kann sich jeder schnell ins Internet einklinken. Damit eröffnet es auch kleinen Unternehmen die Möglichkeit, überregional Werbung zu betreiben. Es ist ratsam, sofern Sie das nicht sowieso schon tun, sich nicht nur aus werbetechnischen Gründen mit diesem Medium zu beschäftigen, denn es ist ohne Zweifel die Kommunikationseinrichtung der Gegenwart und vor allem der Zukunft.

Überlassen Sie das Einrichten der Internetseite nicht allein einem IT-Fachmann, sondern sorgen Sie dafür, dass die für Sie erstellten Seiten auch zu Ihrem Unternehmen und dessen Zielen passen. Eine aktive Beteiligung Ihres Unternehmens an diesem Medium hat den Vorteil, auch mit unbekannten potenziellen Kunden in Kontakt treten und die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens besser darstellen zu können. Denken Sie daran: Ihre Webseite ist für Kunden ebenso wie für potenzielle Arbeitskräfte in der Regel das wichtigste Informationsmedium über Ihre Firma. Nachteil einer eigenen Webseite ist, dass Sie ständig dafür sorgen müssen, dass sie auf dem neuesten Stand ist, denn es gibt aus marketingtechnischer Sicht nichts Schlimmeres als eine veraltete oder/und langweilige Homepage. Nachfolgend wichtige Darstellungsprinzipien, die Sie bei der Gestaltung Ihrer

Webseite beachten sollten:

  • Optisch wirksame Texte und ein griffiger Slogan gehören auf die erste Seite.
  • Arbeiten Sie nach Möglichkeit mit nicht mehr als 3 Ebenen.
  • Verwenden Sie plakative Wort-Bild-Kombinationen, die aufrütteln und Interesse wecken sollen.
  • Liefern Sie Informationen, die Kompetenz vermitteln, ohne zu viele Fachbegriffe zu verwenden.
  • Verknüpfen Sie sachliche Informationen und emotionale Aussagen miteinander.
  • Formulieren Sie klare, eindeutige und einfach erfassbare Botschaften.
  • Texte sollen knapp beziehungsweise griffig und leicht verständlich sein, ohne überflüssige grafische Spielereien und mit zeitgemäßem Schriftbild.
  • Benutzen Sie keine Schachtelsätze und möglichst wenig Fremdwörter.
  • Konzentrieren Sie sich auf Text-Bild-Aufteilungen, die eine Botschaft bereits in kürzester Zeit vermitteln können.
  • Beachten Sie den Grundsatz: „Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte.“
  • Verwenden Sie nur hochwertiges Fotomaterial.
  • Auf Fotos sollte generell nicht zu viel abgebildet sein, es gilt: „Weniger ist mehr.“
  • Die Abbildungen sollten möglichst den größten Raum einnehmen.
  • Einen gut eingeführten Slogan mit Wiedererkennungswert sollten Sie möglichst lange beibehalten.
  • Beziehen Sie immer Firmenlogo und Firmenfarbe mit ein, und ändern Sie diese nach Möglichkeit nicht oder nur geringfügig.
  • Ansprechpartner inklusive der Telefonverbindungen und E-Mail-Adressen müssen bei den einzelnen dargestellten Leistungsbereichen mit aufgeführt werden.
  • Preise sollten, wenn überhaupt, nur in einer separaten Preisliste erscheinen.
  • Vergessen Sie nie, dass auch Ihre Konkurrenz die Internetseite einsehen kann.
  • Bedenken Sie, dass die Verknüpfungen der einzelnen Ebenen und Informationen möglichst auch für den unbedarften Nutzer einfach zu handhaben sein müssen.

Beachtenswertes bei der Gestaltung des Impressums

Wichtig: Beachten Sie, dass Sie, um bei Ihrem Internetauftritt Abmahnungen von Verbraucherschutzverbänden und Konkurrenten sowie Bußgelder zu vermeiden, bestimmten Informationspflichten nachkommen müssen. So muss Ihre Webseite folgende Daten enthalten:

  • kompletter Name (Firmenbezeichnung) inklusive der Rechtsform Ihres Unternehmens (z. B. Delta Transport GmbH, Hans Hofer GbR oder Transportfix Egon Teufele KG);
  • vollständige Anschrift und Sitz Ihrer Firma (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort);
  • die Angabe von Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme (E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer);
  • die Angabe des Vertretungsberechtigten, wenn Ihre Firma eine Kapitalgesellschaft ist   (Geschäftsführer, Vorstand o. Ä.);
  • Angaben der Aufsichtsbehörden, wenn Sie für die Tätigkeit eine behördliche Zulassung benötigen (im gewerblichen Güterverkehr ab 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht nach BAG und Zulassungsbehörde);
  • Handelsregister- und Registernummer, sofern vorhanden;
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden (notwendig bei grenzüberschreitendem Verkehr innerhalb der Europäischen Union).

Weitere Interessante und hilfreiche Informationen finden Sie bei www.logistik-manager.com

Thema: Fuhrparkmanagement, Logistik | Kommentare (0)

Wie Sie den Erfolg Ihres Fuhrparks mithilfe von Kennzahlen bewerten

Donnerstag, 22. Juli 2010 18:33

Es ist kein großes Geheimnis, dass in der Güterbeförderungsbranche, verursacht durch die Kostensteigerungen und den starken Wettbewerb, der zunehmend auch im Bereich der  nationalen Güterbeförderung stattfindet, die „Luft“ des betriebswirtschaftlichen Erfolgs dünner geworden ist. Je geringer die Gewinnmargen pro Euro Umsatz sind, desto wichtiger ist es,  jederzeit die Zahlen des Betriebs zu kennen sowie durch den Bezug auf interne und externe vergleichbare Zahlen den Erfolg/Misserfolg des eigenen Unternehmens zu messen. Denn nur wer diese Erkenntnisse hat, kann auch rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Erfolge zu vertiefen oder Misserfolge „auszubügeln“.

Kennzahlenarten

Kennzahlen zur Bewertung eines Unternehmens unterscheiden sich durch folgende Merkmale:

  • Gliederungszahlen: Gliederungszahlen sind Verhältniszahlen, wie z. B. der Dieselverbrauch eines Lastkraftwagens im Verhältnis zum gesamten Fuhrpark.
  • Beziehungszahlen: Beziehungszahlen sind Zahlen, die in Bezug zu einer anderen Größe gestellt werden. Wird z. B. der Spritverbrauch der Fahrzeuge in Beziehung zu den Reparaturaufwendungen gestellt, um herauszufinden, ob es hier einen Zusammenhang gibt (Fahrweise/ Fahr ver hal ten), spricht man von Beziehungszahlen.
  • Indexzahlen: Die Basis von Indexzahlen sind Statistiken, wobei zwischen amtlichen und nichtamtlichen Statistiken unterschieden wird. Die bekanntesten amtlichen Indexzahlen sind der Lebenshaltungsindex, der Deutsche Aktienindex „Dax“ oder der USA-Aktienindex, der „Dow Jones“. Indexzahlen werden in erster Linie benutzt, um betriebswirtschaftliche Zahlen mit den volkswirtschaftlichen Zahlen zu vergleichen.

Fahrzeugbezogene Kennzahlen

Im Folgenden haben wir für Sie eine Reihe fahrzeugbezogener Kennzahlen für die Praxis inklusive der dazugehörigen Berechnungsmethoden dargestellt.

1. Durchschnittlicher Fahrzeugeinsatz Beispiel: Ihr Unternehmen könnte theoretisch an 205 Kalendertagen im Bezugsjahr einen Lastkraftwagen im Verteilerverkehr einsetzen, tatsächlich war das Fahrzeug nur 171 Tage im Einsatz.

Berechnungsformel: 205 Tage (Maximum) geteilt durch 100 = 2,05; 171 Tage (tatsächlicher Einsatz) geteilt durch 2,05 = 83,41 % Auslastungsgrad des Fahrzeugs pro Jahr.

Je höher der Auslastungsgrad eines Fahrzeugs ist, desto geringer ist der Fixkostenanteil pro Fahrzeugeinsatztag. So kostet das Fahrzeug die gleiche Summe Kfz- Haftpflichtversicherung, ob es 205 Tage im Einsatz ist oder „nur“ 171 Tage. Bei 171 Tagen ergibt sich so ein höherer Anteil der Versicherung (Fixkosten) pro Tag.

2. Kennzahlen für eine Paletten-Kostenberechnung Problemstellung: Ihr Kunde möchte ein

Angebot für einen Auftrag, der sich über ein ganzes Jahr erstreckt. Der Transportauftrag erfordert einen 11,9-Tonnen-Lastkraftwagen, das Angebot soll sich auf eine EURO-Palette beziehen. Um dieses Angebot abgeben zu können, brauchen Sie die Durchschnittszahlen der benötigten Zeit (Transport-, Be- und Entladezeiten), die zurückgelegten Kilometer sowie die Anzahl der Paletten, um die Kosten- Nutzen-Grenze – den Break-even-Point – berechnen zu können. (Zur Info: Der Break-even-Point ist der Punkt, an dem die Kosten des Fahrzeugs von den Erlösen (Einnahmen) gedeckt werden, ohne dass ein Gewinn oder Verlust entsteht.)

Berechnungsformel: Berechnung der zeitabhängigen Kosten pro Palettenplatz: Fixkosten (zeitabhängige Kosten) des Fahrzeugs pro Jahr geteilt durch die durchschnittlich belegte Palettenzahl = Kosten pro Jahr pro Palettenplatz (F1); F1 geteilt durch die durchschnittlichen Einsatztage (bzw. Stunden/Einsatz) pro Jahr = Kosten des Palettenplatzes pro Einsatztag (F2) (bzw. Einsatzstunden).

Berechnung der kilometerabhängigen Kosten pro Palettenplatz:

Variable Kosten (kilometerabhängige Kosten) des Lkw pro Jahr geteilt durch die durchschnittlich belegte Palettenstellplatzzahl = Kosten pro Jahr pro Palettenplatz (kilometerbezogen) geteilt durch die gefahrenen Jahreskilometer des Fahrzeugs = Kosten pro Palette pro Kilometer (V2). Diese durchschnittliche Kostenberechnung des Fahrzeugs, fix und variabel, kann nun mit den anderen Lkws verglichen werden, um den Grad der Wirtschaftlichkeit des Fahrzeugs (zeit- und kilometerbezogen) zu berechnen. Natürlich ist es hierbei wichtig, die gleichen Eckdaten zu verwenden. Mit dieser Methode ist es möglich, die Zahlen der Fahrzeugkostenrechnung zusätzlich als Kennzahlen zu verwenden.

Angebotsberechnung pro Palettenstellplatz:

Nach der Berechnung der fixen und variablen Kosten werden V2 und F2 zusammengezählt; man bekommt nun den Break-even-Point (die Kosten-Nutzen-Grenze) für den Transport einer Palette. Auf diese Kosten werden nun 20 % kalkulatorischer Gewinn aufgeschlagen, um einen Angebotspreis zu errechnen. Der kalkulierte Gewinn setzt sich aus 3 % kalkulatorische Verzinsung des eingesetzten Vermögens, 2 % kalkulatorisches Risiko (z. B. weniger Paletten als im Vorjahr), 5 % kalkulatorischer Unternehmerlohn sowie 10 % Verhandlungsmasse für die Angebotsverhandlung mit dem Kunden zusammen. Sie können natürlich auch „spitz auf Knopf“ rechnen, also ohne Marge; dann müssen Sie allerdings an anderer Stelle etwas „Luft“ einbauen, was riskant sein kann.

3. Kurzfristige Fahrzeug-Erfolgsrechnung (Deckungsbeitragsrechnung) Stufe I

Alle direkt dem Fahrzeug zurechenbaren Erlöse (Einnahmen) pro Jahr minus aller variablen Kosten (kilometerabhängige Kosten) pro Jahr ergibt den Deckungsbeitrag (DB) I pro Jahr; der DB I geteilt durch die tatsächlichen Einsatztage pro Jahr ergibt den DB I des Fahrzeugs pro Tag.

Stufe II

Alle direkt dem Fahrzeug zurechenbaren Erlöse (Einnahmen) pro Jahr minus alle direkt zurechenbaren Kosten, ohne Berücksichtigung der Abschreibungen, ergibt den Deckungsbeitrag II pro Jahr; der DB II geteilt durch die tatsächlichen Einsatztage pro Jahr ergibt den DB II des Fahrzeugs pro Tag.

Stufe III

Alle direkt dem Fahrzeug zurechenbaren Erlöse (Einnahmen) pro Jahr minus alle direkt zurechenbaren Kosten, mit Berücksichtigung der fahrzeugbezogenen Abschreibungen pro Jahr, ergibt den Deckungsbeitrag III pro Jahr; der DB III geteilt durch die tatsächlichen  Einsatztage pro Jahr ergibt den DB III des Fahrzeugs pro Tag.

Bei dieser Berechnung werden die so genannten Gemeinkosten nicht berücksichtigt. Gemeinkosten sind Kosten, die  nicht direkt dem Fahrzeug zugerechnet werden können, wie zum Beispiel die Verwaltungskosten der Firma, die bei der Vollkostenrechnung per Schlüssel den einzelnen Fahrzeugen zugerechnet werden.

Der Deckungsbeitrag ist der Betrag, den ein Fahrzeug erwirtschaftet, um die durch das Fahrzeug verursachten Kosten zu decken, und zeigt bei einem Plusergebnis die Summe auf, die zur Deckung der gesamtbetrieblichen Gemeinkosten beiträgt.

4. Umsatzrentabilität Ihres Fahrzeugs Formel: Der erzielte Gewinn des Fahrzeugs geteilt durch den Umsatz (Einnahmen/Erlöse) des Fahrzeugs mal 100 ergibt die prozentuale Rentabilität des Fahrzeugs. Mithilfe dieser Formel können Sie die Rentabilität einzelner  Fahrzeuge bzw. Fahrzeuggruppen Ihres Fuhrparks vergleichen.

Wenn Sie mehr über Themen wie Fuhrparkmanagement erfahren wollen, besuchen Sie www.Logistik-Manager.de

Thema: Fuhrparkmanagement, Logistik | Kommentare (0)

So beteiligen Sie Ihre Kunden an steigenden Treibstoffkosten

Montag, 15. Dezember 2008 14:13

Nicht nur die gestiegenen Personalausgaben, sondern auch die ständig steigenden Treibstoffkosten machen vielen Logistik- und Fuhrpark-Verantwortlichen zu schaffen.

Doch so können Sie Ihre Kunden zumindest an den höheren Spritkosten beteiligen.

Die explosionsartig steigenden Dieselpreise machen der gesamten Logistik und auch im Fuhrpark schwer zu schaffen. Arbeiten Sie mit Speditionen zusammen, dann kennen Sie das Thema Dieselpreisklauseln sicherlich schon. Hier schlagen Ihnen Speditionen bei anstehenden Vertragsverhandlungen einen so genannten Dieselpreisindex vor. Dabei wird zu einem bestimmten Stichtag ein durchschnittlicher Dieselpreis ermittelt und als 100% angenommen.

Steigt dieser Preis – etwa innerhalb eines Vierteljahres – um beispielsweise 19% an, sieht die Dieselpreisklausel einen entsprechenden Aufschlag bei den Transport- und Speditionskosten vor. So errechnet sich der Transportaufschlag.

Nehmen wir an, der Dieselkostenanteil bei Ihrem Spediteur beträgt durchschnittlich 23%.
Bei einer Dieselpreissteigerung von 19% ergibt sich: 0,19 x 0,23 = 0,0437
Die Kostensteigerung beträgt also 4,37%.

Tipp: Hinterfragen Sie immer sehr genau, wie die Preisstruktur bei Ihrem Spediteur aussieht. Hier versuchen viele, den Dieselanteil künstlich nach oben zu rechnen!

Wenn Sie also einen solchen Vertrag unterschreiben, müssen Sie ebendiese 4,37% Preissteigerung bei den Transportkosten akzeptieren. Bei den explodierenden Dieselkosten kommen hier übers Jahr betrachtet ganz schöne Summen zusammen.

Doch auf diesen Kosten müssen Sie nicht grundsätzlich sitzenbleiben

Betreiben Sie beispielsweise eine eigene Flotte von Transportfahrzeugen, dann können Sie versuchen, eine ähnliche Klausel bei Ihren Kunden durchzusetzen. Denn eins ist klar: Transportkapazität ist zu einem raren Gut geworden, das wissen auch Ihre Kunden.

Allerdings sollten Sie nicht versuchen, dieselben Steigerungsquoten durchzusetzen

Deshalb schlagen Sie ihnen immer eine nur teilweise Beteiligung an den Treibstoffkosten-Steigerungen vor. So haben Ihre Kunden zumindest das Gefühl, auch ein bisschen gewonnen zu haben. Eine gute Maßzahl liegt hier sicherlich in der goldenen Mitte, also bei 50 %.

Thema: Fuhrparkmanagement, Logistik | Kommentare (0)

Schwierige Mitarbeiter im Einkaufs- und Logistikbereich lenken und leiten

Freitag, 12. Dezember 2008 10:18

Positive Verhaltensänderungen brauchen Zeit, Geduld und Regeln, die eingehalten werden

Spätestens seit Goethe wissen wir: Es leben 2 Seelen in jeder Brust.

Sagt die eine hü, meint die andere hott. Innere Konflikte und Spannungen sind da eher die Regel als die Ausnahme. Nichts Schlimmes im Grunde, sind sie doch das Salz in der Lebenssuppe.

Ganz nach dem Motto: ohne Konflikte keine Fortschritte.

Zum Problem werden sie allerdings, wenn sie zum Dauerzustand mutieren und chronisch unzufrieden, lustlos oder gar aggressiv machen.

Problematische Persönlichkeiten erkennen

Streit mit dem Ehepartner, fehlende Anerkennung im Job, ein Pflegefall in der Familie: Berufs- und Privatleben stecken voller Problempotenziale. Der eine kann damit besser umgehen und der andere schlechter. Bei aller Unterschiedlichkeit und individuellen Konfliktlage ist für schwierige Mitarbeiter typisch:

1. Sie haben Probleme im Umgang mit sich selbst, wie z. B. egozentrische Charaktere (Selbstdarsteller, Besserwisser, Aggressive) oder labile Menschen (Zauderer, Ängstliche, Sensib – le).

2. Sie haben Probleme im Umgang mit anderen, wie z. B. sich aufdrängende Kollegen (Lobhudler, Gernegroße, Plaudertaschen) oder distanzierte Mitarbeiter (Sonderlinge, Eigenbrötler).

3. Sie haben Probleme, die richtige Arbeitseinstellung zu finden, wie z. B. zwanghafte Persönlichkeiten (Pedanten, Nörgler, Pfennigfuchser) oder Chaostypen (Sprunghafte, Spinner, Märchenerzähler). Wenn ein bestimmter Mitarbeiter immer wieder Streit anzettelt, muss schnell reagiert werden. Denn ein Kollege, der mit sich und seinem Leben nicht klarkommt, gefährdet eher früher als später den Arbeitsfrieden und damit den Erfolg Ihrer Einkauf- oder Logistik-Abteilung. Nur in den seltensten Fällen wird ein solcher Mitarbeiter seine privaten oder beruflichen Probleme von sich aus offenlegen. Den ersten Schritt muss der Chef machen, und er muss ihn mit viel Menschenkenntnis und Sensibilität tun.

Um den schlummernden Konflikten auf die Schliche zu kommen, sind folgende Analyse- Fragen hilfreich:

  • Seit wann ist das Verhalten des Mitarbeiters auffällig (seit einem Jahr, einem Monat, schon immer)?
  • Wird ein Anlass vermutet (Umstrukturierung, neue Kollegen, Krankheitsoder Todesfall in der Familie)?
  • Haben auch andere Teammitglieder die Verhaltensänderungen bemerkt (wann und in welcher Intensität)?

Praxis-Tipp: Einen Ausrutscher leistet sich jeder einmal. Er ist nicht der Rede Wert und sollte schnell vergessen werden. Ernst genommen werden müssen aber falsche Verhaltensweisen (Unpünktlichkeit, Missachtung von Absprachen, Schlampigkeit bei der Arbeit), die sich trotz Ermahnungen in steter Regelmäßigkeit wiederholen.

Problematischen Persönlichkeiten helfen

Krisengespräche mag niemand, auch Chefs nicht. Trotzdem müssen sie iom Rahmen der Mitarbeiterführung die Initiative ergreifen, um Schaden von der Firma, der Abteilung und letztendlich auch vom Betroffenen abzuwenden. Dabei sollte nicht lange um den heißen Brei herumgeredet oder große Seelenforschung betrieben werden. Gefragt sind Lösungen, die Konflikte aus der Welt schaffen. Empfehlenswert ist es, in so einem Gespräch seine eigenen Gefühle auf Sparflamme abzusenken. Mit Groll und Verärgerung im Bauch lassen sich Probleme nun einmal schlecht lösen.

Bewährt hat sich folgender Gesprächsfaden:
1. Eigene Beobachtungen und Eindrücke mitteilen („Mir ist aufgefallen, Herr Schmidt, dass Sie in letzter Zeit …).

2. Fehlverhalten mit Datum und Hausnummer benennen („In diesem Monat haben Sie bereits den 3. Termin versiebt!“).

3. Gründe für das Fehlverhalten erfragen („Da ist Ihnen wohl mehr als nur eine Laus über die Leber gelaufen. Habe ich Recht?“).

4. Feedback des Mitarbeiters bewerten (Ist er einsichtig, störrisch oder wird er aggressiv?).

5. Pflichten und Erwartungen klarmachen („Von einem Einkäufer/Logistiker wird nun mal eine erhöhte Reisebereitschaft verlangt.“).

6. Gemeinsam praxistaugliche Lösungen erarbeiten, die bei den Ursachen und nicht nur bei den Symptomen ansetzen („Sind wir uns einig, Herr Schmidt, dass Sie …“).

7. Klare Ziele vereinbaren („Dann arbeiten Sie die Fehlstunden bis Ultimo nach.“).

Beachten Sie: Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Sorgenkind. Behalten Sie im Auge, wie sich die Dinge entwickeln und wann Sie gegebenenfalls eine 2. Krisensitzung ansetzen müssen.

Keine Ausflüchte erlauben

Problemdiskussionen enden selten mit einem seligen Ja und Amen. Viel eher sind Einwände, Tricks und Ausflüchte zu erwarten, mitunter auch Schreiattacken. Wer sich im Ton vergreift, dessen Worte gehören nicht auf die Goldwaage. Ruhe bewahren und Verständnis zeigen helfen da mehr, als mit gleicher lautstarker Münze zurückzuzahlen. Ein zusätzlicher Trumpf in solchen Situationen ist ein vorformulierter Antwortkatalog auf typische Einwände.

Zum Beispiel:

  • „Herr Schmidt, es geht jetzt nicht darum, wie toll Sie die Lieferantenbewertung hinbekommen haben …“ (Mitarbeiter will vom Thema ablenken).
  • „Das Problem ist nicht, was die anderen machen …“ (Mitarbeiter schiebt Kollegen als Entschuldigung vor).
  • „Das sehen Sie so, was ich in gewisser Weise auch nachvollziehen kann, wir haben uns aber nach unseren Kunden zu richten und nicht umgekehrt.“ (Mitarbeiter will seine Meinung durchdrücken).

Das emotionale Rückgrat stärken

So gerechtfertigt eine Kritik auch immer sein mag, beim Kritisierten sorgt sie für gemischte Gefühlslagen, die bis hin zu Depressionen führen können. Mitunter vergehen Tage, bis er seine seelische Normallage wiedergefunden hat. Kleine Gesten, ein Lächeln oder Zunicken, ein anerkennendes Schulterklopfen, ein persönlicher Smalltalk im Fahrstuhl oder ein aufmunterndes „Na, wie geht’s voran?“ helfen dem Krisenkandidaten, emotional wieder auf die Beine zu kommen und einen Neuanfang zu starten.

Thema: Einkaufsmanagement, Logistik | Kommentare (0)

Haftung bei multimodalen Transporten: Das müssen Sie unbedingt beachten

Freitag, 5. Dezember 2008 9:48

Multimodale Transporte – also Transporte, bei denen verschiedene Transportmittel (wie beispielsweise LKW und Schiff) gleichermaßen benutzt werden – sind heutzutage in der Logistik nichts Außergewöhnliches. Doch was ist, wenn es unterwegs zu einer Beschädigung des Gutes kommt? Hier kann nämlich entweder das Land- oder das Seerecht gelten. Und je nachdem hat das erhebliche Auswirkungen auf die Haftungshöhen.

Bei einem multimodalen Verkehrsvertrag mit einem Seetransport kommt immer § 452 Abs. 1 HGB ins Spiel. Danach kann je nach Schadenfall entschieden werden, welches Recht zum Tragen kommt. Entscheidend ist dabei, ob der Schadenfall auf dem See- oder Landtransport entstanden ist. Was sich zunächst als klare Sache darstellt, kann sich im Einzelfall aber als rechtlich knifflige Angelegenheit entpuppen.

Dabei hat die Frage, welches Recht zur Anwendung kommt, erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Schadenersatzansprüche des Geschädigten.

Hier gelten folgende Regelungen:

  • Ist der Schaden beim Landtransport auf einer bekannten Strecke geschehen, dann haftet der Schadenverursacher nach deutschem Recht mit 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) pro Kilogramm Bruttomasse der beschädigten oder verloren gegangenen Waren.
  • Ist der Schaden jedoch nachweislich beim Verschiffen auf dem Seetransport eingetreten, dann haftet der Verfrachter entweder nach § 660 Abs. 3 HGB mit 666,67 SZR für das Stück oder die Wareneinheit.
  • Alternativ zu obiger Abrechnung gibt es bei Seetransporten noch die Variante mit 2 SZR pro Kilogramm der Bruttomasse. Je nachdem, bei welcher Berechnung der höhere Schadenbetrag zustande kommt, entscheidet sich, welche dieser Varianten zum Zug kommt. Wie Sie sehen, ist der resultierende Schadenbetrag je nach Recht unterschiedlich. Darüber hinaus kommen die Gerichte hier immer wieder zu vollkommen gegensätzlichen Rechtsauslegungen. Das zeigen die folgenden 2 Fälle recht anschaulich.

Unterschiedliche Rechtsauslegungen

Im ersten Fall hatte eine Spedition den Auftrag erhalten, eine Laboreinrichtung von Afrika nach Deutschland zu transportieren. Der Transportweg lief per Schiff bis Genua und von dort per LKW nach Deutschland. Bei der Ablieferung monierte der Empfänger gut sichtbare Beschädigungen am Container, in dem sich die Einrichtung befand. Und auch die Einrichtung selbst war weitgehend zerstört. Der Sachschaden belief sich auf über 130.000 Euro. Der Geschädigte wollte auf diesem Schaden natürlich nicht sitzen bleiben und verklagte die Spedition auf Zahlung nach der für sie günstigeren Haftungsregelung, da nicht bekannt sei, wo der Schaden entstanden war. Doch mit dieser Auffassung konnte sich die Klägerin zunächst nicht durchsetzen. So landete der Fall nach mehreren Instanzen beim Bundesgerichtshof (BGH). Hier befanden die Richter, dass hier die Haftung nach dem Seerecht zum Zuge käme. Nach Ansicht des Gerichts war die Seereise erst mit der Verladung auf den LKW beendet. Zu diesem Zeitpunkt war der Container aber auch nach Aussage des Beklagten bereits beschädigt. Somit verurteilte das Gericht den Spediteur nach dem Seerecht zur Zahlung von mehr als 110.000 Euro. (BGH, 3.11.2005, Az.: I ZR 325/02)

Dass dies dasselbe Gericht auch anders beurteilen kann, zeigt der zweite Fall. Hier wurde eine Druckmaschine zunächst per LKW nach Bremerhaven transportiert, von wo aus sie dann per Schiff in die USA gebracht wurde. Im Empfangshafen wurde die Maschine beim Transport zu einer auf dem Hafengelände liegenden Lagerhalle beschädigt. Der Sachschaden belief sich auf mehr als 200.000 Euro. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Spediteur zur Haftung nach Seerecht und zur Zahlung von 2 SZR pro Kilo Bruttomasse. Doch die nächste Instanz, das Oberlandesgericht Hamburg, wollte dieser Auffassung nicht folgen und verurteilte den Spediteur nach dem Landrecht zu vollem Ersatz des Schadens. Daraufhin kam der Fall vor den BGH. Hier war nach Ansicht der Richter der Seetransport bereits abgeschlossen, weil die Maschine im Hafen noch mehrere 100 Meter über Land zu einer Lagerhalle transportiert worden war und der Schaden hierbei entstanden war. Der Schaden sei also dem Beladevorgang auf den LKW zuzuordnen, und deshalb komme nur die begrenzte Haftung mit 8,33 SZR pro Kilogramm der Bruttomasse zum Ansatz. (BGH, 18.10.2007, Az.: 138/04)

Beachten Sie bei Schäden nach multimodalen Transporten die folgenden Punkte

Bei Schäden, die beim Transport auf kombinierten Transportwegen entstanden sind, sollten Sie stets folgende Punkte beachten:

  • Versuchen Sie, herauszubekommen, wo der Schaden wirklich entstanden ist. Normalerweise wird ein Schaden immer von der übernehmenden Stelle schriftlich festgehalten.
  • Nehmen Sie sich im Streitfall einen auf solche Fälle spezialisierten Rechtsanwalt.
  • Gehen Sie im Zweifelsfall auch durch mehrere Instanzen, da die Gerichte solche Fälle oft unterschiedlich beurteilen.
  • Arbeiten Sie eng mit Ihrer Transportversicherung zusammen und stellen Sie dieser alle Verträge, Frachtunterlagen und Zollpapiere zur Verfügung.

Thema: Logistik | Kommentare (0)