So machen Sie Ihren Fuhrpark winterfest

Nun ist es wieder soweit, das der Winter wieder sein eisiges Zepter schwingt und es ist gut, sich schon jetzt Gedanken darüber zu machen, wie Sie Ihren Fuhrpark winterfest machen. Denn wenn die ersten Schneeflocken fallen, ist es zu spät – gerade in überraschenden Wintersituationen kommt es besonders häufig zu Unfällen. Darüber hinaus erinnern Sie sich sicher auch an plötzliche Wintereinbrüche, an denen Ihre Fahrer und Fahrzeuge an der Werkstatt oder dem Reifenservice Schlange stehen mussten.

Winterzeit ist Unfallzeit – davon kann Ihnen jede Werkstatt ein Liedchen singen.

Zum Winteranfang haben sich viele Fahrer noch nicht auf die veränderte Situation auf den Straßen eingestellt, viele Fahrzeuge sind noch nicht winterfest gemacht worden und rutschen mit Sommerbereifung über die Straßen. Besser, sich rechtzeitig vorzubereiten. Doch allein mit dem Appell an Ihre Fahrer, doch bitte rechtzeitig die Winterreifen aufzuziehen, ist es nicht getan, wenn Sie Ihrer Verantwortung Rechnung tragen wollen. Denn als Fuhrparkleiter halst Ihnen der Gesetzgeber jede Menge Verantwortlichkeiten auf, die Sie bei Nichtbeachtung teuer zu stehen kommen und die Sie auch nicht so einfach auf Ihre Fahrer übertragen können. So haben Sie per Gesetz nämlich immer dafür Sorge zu tragen, dass die von Ihnen betreuten Fahrzeuge verkehrssicher sind und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften entsprechen. Schließlich haben Sie als Fuhrparkmanager in jedem rechtlichen Belang die Haftung übernommen.

In 10 Schritten vermeiden Sie Zeitdruck beim Winterfestmachen Ihrer Fahrzeuge

Um dem leidigen Stress bei einer von den ersten Schneeflocken diktierten Winterfestmach-Aktion aus dem Weg zu gehen, sollten Sie schon jetzt damit beginnen, Ihre Fahrzeuge auf Winterfestigkeit zu prüfen. Es genügt aber nicht, in einem Aushang am Schwarzen Brett alle Fahrer dazu aufzurufen, die Winterreifen rechtzeitig montieren zu lassen.

Denn 1. machen Winterreifen nur einen kleinen Teil der Winterfestigkeit eines Fahrzeugs aus, und 2. können Sie nicht sicher sein, dass alle Fahrer Ihren Hinweis sehen und befolgen. Doch mit ein bisschen Systematik wird keiner Ihrer Fahrer bei den Wintervorbereitungen aus der Reihe tanzen.

  • Fordern Sie alle Fahrer schriftlich dazu auf, bis zu einem von Ihnen festgelegten Datum für die Winterfestigkeit ihrer Fahrzeuge zu sorgen.
  • Sprechen Sie mit den Werkstätten, die Ihre Fahrzeuge betreuen, und vereinbaren Sie, dass alle Fahrzeuge Ihres Unternehmens in diesem Zeitraum die Werkstatt aufsuchen werden.
  • Legen Sie zusammen mit derWerkstatt fest, welche winterrelevanten Punkte überprüft werden (Reifenprofil, Frostschutz, Winterreifenausstattung usw.).
  • EinigeWerkstätten bieten den Service an, Listen zu führen, in denen protokolliert wird, welche Fahrzeuge bereits winterfest gemacht wurden.Wenn Sie diese etwa 14 Tage vor Ablauf der Frist anfordern, sehen Sie sofort, welcher Fahrer Ihrer Aufforderung noch nicht nachgekommen ist.
  • Bieten Ihre Werkstätten keinen solchen Service an, können Sie den Anschreiben an die Fahrer Antwortformulare beilegen. Hier müssen die Fahrer dann den Werkstattbesuch und die durchgeführten Arbeiten von der Werkstatt betätigen lassen und das Formular an Sie zurücksenden.
  • Fordern Sie Nachzügler noch einmal schriftlich und eventuell auch telefonisch auf, den Werkstattbesuch schnellstmöglich nachzuholen.
  • Lässt ein Fahrer auch diese Frist verstreichen, weisen Sie ihn schriftlich auf sein Versäumnis hin. Machen Sie ihm klar, dass Sie ab sofort jegliche Verantwortung für das Fahrzeug ablehnen, und weisen Sie auf die Folgen fehlender Wintervorbereitungen hin. Schreiben Sie auch, dass Sie, falls Ihnen nicht winterfeste Fahrzeuge aus Ihrem Fuhrpark auffallen, diese nicht mehr vom Firmengelände fahren lassen.
  • Sollten alle diese Aufforderungen nicht fruchten, nehmen Sie Kontakt zum jeweiligen Vorgesetzten des Werkstattmuffels auf. Dieser kann dann disziplinarische Maßnahmen wie Abmahnungen ergreifen.
  • Nehmen Sie in alle Überlassungsverträge und auch die allgemeine Dienstwagenverordnung Passagen auf, in denen Sie die Fahrer explizit dazu verpflichten, ihre Fahrzeuge rechtzeitig winterfest zu machen. Auch kann es nicht schaden, alle Fahrer in diesen Vereinbarungen dazu zu verpflichten, oben genannte Antwortbögen auch an Sie zurückzusenden.
  • Stellen Sie sicher, dass sich in jedem Fahrzeug ein Winterset befindet. Dieses sollte immer Folgendes enthalten:
    • Eiskratzer
    • Handbesen
    • Ersatzflasche Frostschutz für die Scheibenwaschanlage

Datum: Freitag, 16. Januar 2009 14:30
Themengebiet: Fuhrparkmanagement

WongIt!

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