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10 Tipps zur effizienten Ausnutzung Ihrer Lagerplätze

Dienstag, 14. Juni 2011 3:00

Seit „Logistikergedenken“ suchen Unternehmen nach der leistungsfähigsten Methode der Ein- und Auslagerung von Gütern. Bisher waren die Daten der Lagerhaltung schwierig zu erfassen und zu verarbeiten, doch inzwischen hat die Technik einen Stand erreicht, der alle erforderlichen Daten über das Lager sowie dessen Bewegungen speichert und damit eine weiterführende Bewegungsanalyse erlaubt.

Wichtig ist dabei die richtige Interpretation der Ergebnisse, damit mögliche Fehler der Analysen erkannt und ausgemerzt werden können. Die Lagerhaltung richtig zu dimensionieren bedeutet, die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu durchlaufen, damit die Lagerplätze die passenden Artikel in ausreichender Menge erhalten.

Die folgenden 10 Schritte werden Ihnen helfen, diesen Prozess gemeinsam mit Ihrem Lagerverantwortlichen effektiv zu bearbeiten:

1. Definieren Sie ein Ziel

Ein mögliches Ziel der Lageroptimierung kann z. B. sein, die Wege für das Kommissionieren und den Nachschub zu reduzieren. Möglicherweise versuchen Sie auch, die 20 % der Lagerplätze zu optimieren, die 80 % Ihres Geschäftes ausmachen.

Was auch immer Ihr Ziel ist: Vor Beginn einer Analyse müssen Sie es definieren und auch quantifizieren. Tätigkeiten und Analysen, die sich nicht an einem eindeutig definierten Ziel ausrichten, sind nicht zielführend und daher nur eine kostspielige Vergeudung Ihrer Zeit.

2. Überprüfen Sie die Datengenauigkeit

Daten zu erhalten, die wirklich dokumentieren, was im Betrieb vor sich geht, ist manchmal der schwierigste Schritt. Zuerst müssen die Daten von der richtigen Quelle erfasst werden. Daten vom ERP-System und von Ihrem Lagerverwaltungssystem müssen nicht notwendigerweise übereinstimmen. Im nächsten Schritt müssen Sie die Daten bereinigen, z. B. um Aufträge, die fehlerhaft waren oder die nicht mit dem ERP-System verarbeitet wurden.

Die Daten sollten ausreichen, um Ihre Abläufe über einen längeren Zeitraum repräsentativ und korrekt widerzuspiegeln. Denken Sie dabei auch an die manchmal nicht so offensichtlichen Nachfragen, die Spitzen in Ihrem Bereich verursachen, wie saisonale Nachfrage, Produkteinführungen oder Promotion- Aktionen.

Sie benötigen diese bereinigten Daten dringend, um die Realität korrekt abbilden und die Vorgänge in Ihrem Lager beurteilen zu können. Schlechte Daten führen jedes Mal zu schlechten Resultaten — ungeachtet dessen, wie vollständig Ihre Analyse ist.

3. Gewinnen Sie einen Überblick über die Möglichkeiten

Suchen Sie am Markt nach der richtigen Methode und der dazu passenden Technik für Ihren Betrieb. Es gibt eine breite Vielzahl von Lagersystemen und Kommissioniermethoden — alle mit unterschiedlichen Eigenschaften. Um herauszufinden, wie Sie die Vielzahl der Möglichkeiten eingrenzen können, stellen Sie sich folgende Fragen:

l Soll es die Methode „Ware zum  Mann“ oder „Mann zur Ware“ sein?

l Haben Sie durchweg Produkte mit weitgehend gleicher Größe oder eine breite Vielzahl von unterschiedlichen Größen?

l Was sind Ihre Anforderungen an eine Förderstrecke?

l Benötigen Sie ein System, das flexibel genug ist, um kurzfristig die Kommissionierleistung   steigern zu können?

l Wie flexibel muss die Anlage sein, um sich verändernden Bedingungen gerecht werden zu können?

l Können Picken und Auffüllen gleichzeitig auftreten?

4. Entwickeln Sie eine passende Lösung für das Lager

Wenn Sie die möglichen Alternativen kennen, müssen Sie im nächsten Schritt prüfen, welche die Logistik des Unternehmens am besten unterstützt. Nicht alle Lösungen passen zu allen Situationen.

l Brauchen Sie eine strikte Chargenkontrolle oder müssen Sie die FIFORegel befolgen?

l Soll Ihr System den Versandkarton zur Pickstation bringen oder holt sich der Kommissionierer selbst die Transportverpackung?

l Kommissionieren Sie auftragsweise oder führen Sie die Artikel eines Auftrags aus unterschiedlichen Kommissionierzonen zusammen — oder setzen Sie beide Methoden ein?

5. Beachten Sie die Prognosen

Historische Daten können möglicherweise nicht die Zukunft der Lagerplätze und der Umschlagshäufigkeit bestimmen. Die Nachfrage nach bestimmten Produkten kann sich sehr schnell ändern, wenn Sonderaktionen geplant sind oder andere Produkte als bisher vermarktet werden. Umgekehrt kann der Umschlag von Teilen zurückgehen, z. B. weil Produkte eingestellt werden. Logischerweise können diese geplanten Änderungen nicht in den Daten aus der Vergangenheit reflektiert werden. Womöglich sind Ihnen jedoch Prognose-Informationen direkt zugänglich.

Deshalb ist es für die Lagerhaltung unabdingbar, sich mit anderen Abteilungen wie Vertrieb, Marketing oder Forschung und Entwicklung abzustimmen. Lassen Sie sich die Jahres- oder Saisonplanung des Einkaufs und des Vertriebs geben. Als Logistiker können Sie schließlich nicht von der Hand in den Mund leben. Ein Mindestmaß an Planung ist unabdingbar.

6. Stellen Sie die Umschlagshäufigkeit fest

Die beste Lagereinteilung kann wirkungslos sein, wenn nicht genügend Kapazität für den Nachschub vorhanden ist. Der Aufwand für den Nachschub bestimmt, welche Menge eines Artikels im Kommissionierlager vorrätig sein soll. Mehr Platz für diese Artikel ermöglicht, mit geringerem Aufwand zu arbeiten und mehr Artikel auf kleinerem Raum zu lagern. Für bestimmte Artikel ist es erforderlich, eine Mindestmenge im Kommissionierlager zu haben, damit der Picker nie ins Leere greift. Für andere Teile kann die durchschnittliche  Nachfragemenge einer zu definierenden Periode  vorgehalten werden. Damit ist sichergestellt, dass genügend Vorrat vorhanden ist, um die voraussichtliche Nachfrage bedienen zu können. Der vorhandene Lagerplatz sollte aber beim Auffüllen der A- und B-Artikel immer ausgenutzt werden.

7. Machen Sie einen Realitäts-Check

Gehen Sie zur Ausgangssituation zurück und überprüfen Sie Ihre Annahmen. Ein Computer weiß nicht, ob unterschiedliche Einzelteile häufig zusammen bestellt werden, wie Sie die Arbeitsbelastung verteilen oder ob Sie Artikel in unterschiedlichen Bereichen lagern wollen.

Bei einer maschinellen Lagerplatzvergabe hat das System Artikel möglicherweise ungeeigneten Plätzen zugewiesen. Sie wollen vielleicht die Lagerfläche eines Produktes vergrößern, etwa bei Schnelldrehern, oder auch verringern. Teile mit geringen Abmessungen sollten Sie sinnvollerweise in kleineren Lagerplätzen unterbringen und die großen Lagerplätze für schnell drehende Teile verwenden.

Tipp: Checken Sie wöchentlich die aktuellen Lagerbewegungen

Damit sind Sie sofort in der Lage zu beurteilen, ob die Lagerplatzvergabe optimal ist. Da Sie ständig die aktuellen Lagerbewegungen und den Lagerplatz im Auge behalten müssen, sollten Sie sich diese Liste etwa einmal wöchentlich erstellen lassen. Eine zweite Liste dokumentiert Ihnen die Artikel, die oft zusammen bestellt werden. Mit diesen Angaben können Sie Ihre Lagerlogistik zusätzlich optimieren. Moderne IT-Systeme liefern diese  Daten.

8. Wählen Sie einen günstigen Zeitpunkt aus

Denken Sie Ihren Umgestaltungsprozess Schritt für Schritt durch. Bilden Sie Kommissionieraufträge, um alle Zonen gleichmäßig auszulasten — oder wollen Sie zulassen, dass die eingehenden Aufträge Ihre Abläufe bestimmen und so unter Umständen Raubbau in Ihrer Logistik betrieben wird? Bei einer nachlassenden Nachfrage mag die letztgenannte Methode nicht allzu nachteilig sein, aber wenn das Geschäft brummt, ist das sehr ineffizient. Liefert Ihre Software die Funktionalität, die Sie benötigen, um die Teile effizient umzulagern? Nehmen Sie nicht an, dass Sie einen Schalter umlegen können und Ihr IT-System dadurch über Nacht die Plätze rekonfiguriert. Abhängig von der Art der Ausstattung kann eine neue Lagerplatzvergabe inklusive Umlagerung zusätzlich zum

Tagesgeschäft einige Zeit in Anspruch nehmen. Ideal ist es also, wenn Sie eine saisonale Ruhepause nutzen, um in dieser Zeit die Lagerplätze zu optimieren.

9. Leisten Sie sich ein Reengineering

Ihre Analyse ist natürlich sinnlos, wenn Sie die gewonnenen Erkenntnisse nicht im Rahmen eines Reengineering — auch Lagermodernisierung genannt — umsetzen. Es gibt niemals eine wirklich günstige Zeit, um das Lager zu modernisieren. Für ein schnell wachsendes oder sich änderndes Geschäft wird es jedoch auch nie einen besseren Zeitpunkt geben als gerade heute. Implementieren Sie jetzt zukunfts- und leistungsfähige Abläufe, um das Wachstum Ihres Betriebs zu unterstützen. Sie müssen darauf achten, dass die Logistik nicht zum Nadelöhr wird. Oft genug habe ich erlebt, dass es nicht möglich war, die sich bietenden Chancen am Markt auszuschöpfen, weil die IT-Systeme veraltet und nicht an sich verändernde Situationen und Ansprüche anzupassen waren. Das Management hatte diesem Bereich zu wenig Beachtung geschenkt und Investitionen in die Zukunft nicht bewilligt.

10. Analysieren Sie die Ergebnisse

Vor der Neustrukturierung wählen Sie einige typische Leistungskennzahlen aus und dokumentieren die Leistungen der bisherigen Tätigkeiten. Nach Abschluss der Modernisierung vergleichen Sie die Kennzahlen mit den neuen Abläufen. Jetzt haben Sie den Erfolg Ihrer Maßnahmen schwarz auf weiß.

Zu guter Letzt: Etablieren Sie die regelmäßige Analyse Ihrer Abläufe

Alle Firmen profitieren von kontinuierlichen Verbesserungen in ihrer Logistik und in der gesamten Versorgungskette (Supply Chain). Die Lageroptimierung sollte eine Schlüsselinitiative innerhalb dieser Bemühungen sein. Werten Sie ständig die aktuellen Lagerdaten aus und führen Sie Verbesserungen durch, die Sie zeitlich in einen Projektplan einordnen, um den Betrieb zu optimieren. Wie häufig Sie Ihre Daten analysieren, hängt von dem Geschäft Ihrer Firma ab. Händler mit saisonalen Artikeln werden wegen des Wechsels der Jahreszeiten und wegen neu eingeführter Produkte eine Analyse häufiger durchführen als Händler mit Produkten des täglichen Bedarfs und geringen Innovationen.

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Nutzen Sie das Know-how Ihrer Lieferanten!

Montag, 6. Juni 2011 9:02

Suchen Sie gemeinsam mit den Lieferanten nach lohnenden Einsparpotenzialen

Schöpfen Sie aus dem großen Erfahrungsschatz Ihrer Lieferanten. Bitten Sie sie – schriftlich oder mündlich –, Ihnen Vorschläge zur Kostensenkung zu präsentieren. Die Kernfrage lautet: „Welche Veränderungen der bisherigen Spezifikation führen ohne Qualitätsverlust zur Kostensenkung?“ Bitten Sie Ihre Lieferanten, die folgenden 11 Prüfpunkte genauer unter die Lupe zu nehmen:

1. Welche alternativen Werkstoffe gibt es?
2. Können die Toleranzen geändert werden?
3. Kann die Konstruktion geändert werden?
4. Gibt es bessere Fertigungsmethoden?
5. Kann das Gewicht oder der Verschnitt reduziert werden?
6. Müssen Werkzeuge geändert werden?
7. Kann der Einsatz von Standard- und Normteilen verstärkt werden?
8. Gibt es bei der Verpackung Einsparpotenzial?
9. Muss der bisherige Prüfaufwand beibehalten werden?
10. Muss das Design beibehalten werden?
11.Wird in optimalen Losgrößen gefertigt?

Fazit: Schon der erfolgreich realisierte Vorschlag eines Lieferanten kann Ihrer Firma eine Menge Geld sparen helfen.

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Jahresberichte – Nicht nur Pflicht, sondern Chance

Montag, 9. Mai 2011 10:52

Informativ und leserfreundlich: So heben Sie sich wohltuend von den üblichen 08/15-Berichten ab.
Jahres- oder Geschäftsberichte sind nicht nur etwas für börsennotierte Unternehmen. Vielmehr profitieren auch kleine und mittlere Firmen und Organisationen von diesem Medium. Warum auch Sie einen Jahresbericht erstellen sollten und wie Sie damit bei der Presse und in der Öffentlichkeit punkten, lesen Sie hier.
Nackte Zahlen, Daten, Fakten sind nicht genug. Natürlich stehen Zahlen im Mittelpunkt des Jahresberichts. Bilanzen, Gewinn und- Verlust-Rechnungen etc. Anhand der aktuellen Zahlen können Sie auch Entwicklungen und Tendenzen zeigen. Und Sie können Ziele für die nächsten Jahre darlegen, die Sie auf der Basis der aktuellen Daten entwickeln.
Wenn Sie beispielsweise im Non-Profit-Bereich aktiv sind, können Sie nicht nur darstellen, wo Sie sich im letzten Jahr engagiert haben. Sie können die aktuelle Situation auch zum Anlass nehmen, Ihr Programm für das nächste Jahr vorzustellen. Damit geht der Jahresbericht weit über eine statistisch brauchbare Faktensammlung hinaus und bekommt einen visionären Charakter.
Heben Sie Erfolge hervor! Im Jahresbericht können Sie Ihr Unternehmen aber auch über die Zahlen hinaus von seiner besten Seite darstellen: seine Kompetenzen, Leistungen und Erfolge. Hier können Sie Themen aufgreifen, die ansonsten eher verborgen bleiben: Sie engagieren sich besonders für junge Menschen, haben im letzten Jahr besonders viele Auszubildende eingestellt oder spezielle Arbeitszeitmodelle für Familien entwickelt? Dann ist der Jahresbericht ein idealer Ort, um dieses vorbildliche Engagement zu präsentieren. Hängen Sie den Jahresbericht „an die große Glocke“! Außerdem bietet ein Jahresbericht natürlich Anlässe zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Sie können eine Pressekonferenz einberufen, um den Jahresbericht vorzustellen. Oder Sie nutzen ihn als Anlass für Redaktionsbesuche. Natürlich können Sie mit dem Jahresbericht auch neue Kunden akquirieren. Sie können ihn das ganze Jahr über den Präsentationsmappen beilegen. Wenn Sie im Non-Profit-Bereich arbeiten, können Sie den Jahresbericht potenziellen Sponsoren oder besonders engagierten Mitgliedern als Dankeschön überreichen. Zur Freude über das Geschenk kommt die Möglichkeit, sich intensiver mit der Organisation und ihrer Arbeit zu befassen – und sich infolgedessen noch stärker damit zu identifizieren.

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Vorsicht, Falle: Für Fotos im Internet gelten zahlreiche rechtliche Spielregeln!

Mittwoch, 19. Januar 2011 8:47

Urheberrechte und das Recht am eigenen Bild

Es gibt einige juristische Vorschriften zu bedenken, wenn Sie Fotos im Internet nutzen wollen. Rechtsanwalt Jan Kracke gibt Ihnen einen Überblick, damit Sie sich nicht versehentlich in Schwierigkeiten bringen. Lesen Sie auch, auf welchen Webseiten Sie rechtefreie Bilder finden. Die moderne Technik macht es einem spielend einfach, fremde Elemente – Bilder, Musik, Videos – auf der Webseite einzubinden, ohne dabei ein besonderes Fehlverhalten zu verspüren. Doch aufgepasst: Verletzen Sie Urheberrechte – auch unbeabsichtigt –, kann dies Klagen auf Schadenersatz oder sogar eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. Aus der Praxis weiß ich, wie sehr es in solchen Fällen immer wieder zu einem bösen Erwachen kommen kann. Daher möchte ich Ihnen für die Verwendbarkeit von Fotos auf Ihrer Website zu Ihrem Schutz vier grundlegende Regeln vermitteln.

1. Welche Fotografien genießen Schutz?

Die Antwort muss heißen: Im Prinzip alle! Denn grundsätzlich sind alle Fotografien geschützt, die das Werk einer persönlichen geistigen Schöpfung darstellen (§ 2 Abs. I Nr. 5 UrhG). Aber auch Fotos ohne eine sogenannte „Schöpfungshöhe“ – wie etwa Satellitenfotos – genießen einen Leistungsschutz (§ 72 UrhG).

2. Wie kann ich fremde Fotos rechtssicher verwenden?

Bevor Sie Bilder übernehmen, müssen Sie sich zwingend mit dem Fotografen über die Verwertung einigen. Ist es nicht möglich, den Fotografen ausfindig zu machen, empfehle ich Ihnen, auf professionellBildersammlungen zurückzugreifen. Die dort verfügbaren Bilder können Sie gegen Zahlung einer Lizenz- Bildrechte Vorsicht, Falle: Für Fotos im Internet gelten zahlreche rechtliche Spielregeln! gebühr auf Ihrer Webseite verwenden. Einige bekannte Anbieter sind:

  • www.fotolia.de
  • www.gettyimages.de
  • www.istockphoto.com
  • www.bilderbox.net

Außerdem gibt es mittlerweile einigegroße, überwiegend kostenfreie Bilddatenbanken. Dazu gehören zum Beispiel:

  • stock.xchng (www.sxc.hu) mit ca. 200.000 kostenlosen Bildern.
  • freedigitalphotos.net (www.free digitalphotos.net) mit ungefähr 2.000 kostenlosen Bildern.
  • Wikimedia Commons (http://com mons.wikimedia.org/wiki/Main_ Page) mit einem Fundus an ca. 400.000 kostenlosen Bildern.
  • Pixelquelle (www.pixelio.de), wo es knapp 350.000 kostenlose Bilder gibt. Pixelquelle ist übrigens einer der wenigen deutschen Anbieter in diesem Bereich.

Auch wenn Sie auf professionelle Bildersammlungen zurückgreifen, gilt:  Schauen Sie sich die Lizenzvereinbarungengenau an. Achten Sie konkret auf Vorgaben zum Verwendungszweck und zur Urhebernennung. Gerade für gewerbliche Kunden gibt es hier unterschiedliche Pakete und Anwendungsmöglichkeiten, die etwa Größe und Dauer der Darstellung regeln.

Extra-Tipp

Fast alle Anbieter bestehen auf dem sogenannten Urhebernennungsrecht (§ 13 UrhG). Sie müssen den Namen bzw. Künstlernamen des Fotografen und die Bildquelle auf Ihrer Webseite nennen. Die Einbindung muss so erfolgen, dass der jeweilige Urheber dem konkreten Foto zugeordnet werden kann. Verzichten Sie also auf pauschale Verweise. Wenn Sie die Quellenangabe  nicht direkt unter dem jeweiligen Foto vornehmen möchten, können Sie dies auch gut im Anschluss an das Impressum machen. Bezeichnen Sie das jeweilige Foto konkret oder bilden Sie es dort im Kleinformat erneut ab.Fügen Sie dann die notwendigen Angaben hinzu. Beispiel: Foto auf Startseite: © Hans Mustermann, Quelle: Fotolia

3. Wann darf ich eigene Fotos nutzen?

Eine häufige Frage vieler meiner Mandanten ist, unter welchen Umständen sie eigene Fotos ins Internet stellen können. Im Grundsatz gilt, dass Sie als Hersteller der Bilder über Veröffentlichung und Verwertung frei bestimmen können. Auch von Ihnen aufgenomme Fotos von an sich urheberrechtlich geschützten Werken, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, dürfen Sie öffentlich verbreiten und wiedergeben, etwa die äußere Ansicht eines besonderen Bauwerks (§ 59 UrhG). Problematisch ist im Zusammenhang mit der Verwendung eigener Fotos aber das Recht am eigenen Bild der abgelichteten Person (§§ 22, 23 KunstUrhG). Es gilt Folgendes: Im Grundsatz brauchen Sie für jede Veröffentlichung einesFotos von Personen deren Einwilligung. Ist die abgebildete Person verstorben, müssen die Angehörigen bis zehn Jahre nach dem Tode einwilligen. Voraussetzung für eine Einwilligung ist natürlich, dass die fotograf ierte Person überhaupt ekennbar ist. Dabei reicht es aus, dass die abgelichtete Person aufgrund des Umfelds identifiziert oder von ihren Bekannten zugeordnet werden kann. Welche Fotos Sie bedenkenlos veröffentlichen können Personen als „Beiwerk“ Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen.

Beispiel: Die Touristen, die auf Ihrem Foto
vom Kölner Dom im Hintergrund zu
sehen sind.

Bilder von Menschenmengen Bilder von Versammlungen, Umzügen und ähnlichen Ereignissen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, beispielsweise ein Foto einer Demonstration gegen „Stuttgart 21“. Voraussetzung für die Veröffentlichung auf Ihrer Website ist jedoch, dass die Veranstaltung im Vordergrund steht. Ein bewusstes Herausheben einzelner Personen ist nicht erlaubt.

Achtung:

Diese Ausnahmen gelten nicht für Fotos von privaten Veranstaltungen, die einem geschlossenen Personenkreis vorbehalten waren! Personen der Zeitgeschichte Im Grundsatz unproblematisch ist eine Veröffentlichung Ihres Fotos dann, wenn Sie eine Person der Zeitgeschichte ablichten, z. B. Politiker, Sänger oder Sportler. Fotos von gesellschaftlichem Interesse Unproblematisch sind in der Regel auch Fotos von Ereignissen von zeitgeschichtlicher Bedeutung. Hier gilt die Faustregel, dass dieses Kriterium umso eindeutiger erfüllt ist, je mehr der Informationswert für die Öffentlichkeit vor bloßer Neugier oder Unterhaltung steht. Da gerade dieser Bereich aber diffizil ist, sollten Sie sich im Einzelfall fachkundigen Rechtsrat einholen. Warnung: Verzichten Sie auf Bildmanipulationen. Bitte beachten Sie, dass auch die Veränderung von Fotos problematisch ist. Verändern Sie beispielsweise ein von einem Fotografen aufgenommenes Porträtfoto für Ihre Internetseite durch „Strecken“ des Gesichts, birgt das zwei Problemkreise. – Zum einen verletzen Sie das Urheberrecht des Fotografen. – Zum anderen stellt dies eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der abgebildeten Person dar. Dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine Ablichtung aus der Kategorie „Person der Zeitgeschichte“ handelt, für die an sich keine Einwilligung erforderlich ist. Denn auch Prominente müssen sich grundsätzlich keine Verzerrung ihres Bildnisses gefallen lassen.

4. Darauf sollten Sie bei einer Einwilligung achten

Bitte beachten Sie, dass Sie im Zweifelsfalle die Einwilligung beweisen müssen. Lediglich wenn die abgelichtete Person eine Entlohnung erhalten hat, gilt die Einwilligung im Zweifel als erteilt (§ 22 Satz 2 KunstUrhG).

Mein Tipp

Holen Sie eine schriftliche Einwilligung ein. Nur so können Sie beweisen, dass die abgebildete Person wirklichmit einer Veröffentlichung einverstanden war – andernfalls steht mündliche Aussage gegen mündliche Aussage. Bereiten Sie, wenn Sie Veranstaltungen planen, ein entsprechendes Schreiben vor, das die fotografierte Person nur noch zu unterschreiben braucht. Beachten Sie, dass Minderjährige nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einwilligen (§ 107 BGB). Ab ca. 14 Jahren muss neben den Eltern auch der Minderjährige selbst einwilligen. Die Einwilligung gilt grundsätzlich nur für einen bestimmten Zweck und eine zeitnahe Verwendung. Hat die Person eingewilligt, Aufnahmen zur Veröffentlichung auf einer bestimmten Webseite anzufertigen, so dürfen die Fotos auch nur dort veröffentlicht werden. Veröffentlichen Sie die Bilder auf einer weiteren Webseite, verletzen Sie damit das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person.

Expertentipp

Ein typisches Beispiel für die enge Auslegung des Bestimmungszwecks betrifft den Internetauftritt von Betrieben. Erteilt ein Arbeitnehmer die Erlaubnis zur Verwendung seines Fotos für Personalzwecke, umfasstdies regelmäßig nicht automatisch auch das Internet. Wann Sie von einer stillschweigenden Einwilligung ausgehen können Für die Praxis besonders bedeutungsvoll ist die sogenannte stillschweigende, „konkludente“ Einwilligung. Ein bloßes Dulden der Fotografie stellt noch keine Einwilligung dar. Erforderlich ist, dass die Person irgendwie zum Ausdruck bringt, mit den Aufnahmen einverstanden zu sein. Gemeint sind damit die Fälle, in denen die fotografierte Person durch schlüssiges Verhalten in die Aufnahme und deren Veröffentlichung einwilligt. Typisches Beispiel ist etwa, wenn sich die Person durch bewusstes „Posen“ für das Bild in Szene setzt.

Extra-Tipp

Eine Einwilligung setzt natürlich immer voraus, dass der Einwilligende, das heißt die von Ihnen fotografierte Person, überhaupt bemerkt hat, dass sie fotografiert wurde. Wenn Sie sich dabei nicht sicher sind, fragen Sie die Person im Nachhinein um Erlaubnis. Denn eine Zustimmung ist auch nachträglich möglich – mit dem Ergebnis, dass Sie rechtlich auf der sichren Seite sind .

Weitere Informationen finden Sie auf WerbePraxis Aktuell und wie Sie günstig an Werbefotos kommen.

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13 typische Kaufsignale, auf die Verkäufer achten

Montag, 27. Dezember 2010 9:30

Aufträge nach Hause bringen, das ist letztlich die Aufgabe des Vertriebs. Eine Schlüsselsituation im Verkaufsgespräch ist die Abschlussfrage. Viele Verkäufer haben allerdings Hemmungen, sie zu stellen. Der Grund: die unbewusste Angst vor dem „Nein!“ des Kunden.

Der Stricknadel-Test

Profiverkäufer arbeiten mit 2 Abschlussversuchen. Der erste Versuch dient in der Regel dazu, die Einstellung des Kunden zu testen und Einwände zu provozieren. Dieser 1. Abschlussversuch ist der StricknadelTest. Beim Backen wird in den Kuchen gestochen, um zu prüfen, ob er fertig ist. Bleibt noch etwas an der Nadelhängen, muss er weiterbacken

Im Verlauf des Verkaufsgesprächs achten die Verkäufer dann auf die folgenden typischen Kaufsignale und stellen dann die 2. finale Abschlussfrage:

5 typische verbale Kaufsignale

  • „Wann können Sie liefern?“
  • „Was kostet es?“ („Wie sind Ihre Konditionen?“)
  • „Ich sollte normalerweise jetzt nicht bestellen.“
  • „Ich fürchte interne Schwierigkeiten, wenn ich heute kaufe.“
  • „Wie sehen Ihre Zahlungsbedingungen aus?“

8 typische nonverbale Kaufsignale

  • Die Gesichtsmuskeln um Auge und Mund entspannen sich.
  • Die Hände lockern sich.
  • Der Kunde wird freundlicher, lächelt,
  • bietet evtl. auch etwas zu trinken an.
  • Spontanes Verändern der Körperhaltung:
  • entspanntes Zurücklehnen oder interessiertes Vorbeugen.
  • Er geht nochmals eine Phase der Präsentation durch.
  • Er wiederholt Angaben und/oder Informationen des Verkäufers.
  • Er fragt nach den Lieferbedingungen.
  • Er streckt sich und/oder nickt.

Beachten Sie: Nur wenn Sie diese 13 Kaufsignale kennen, haben Sie eine Chance, diese als Kunde zu vermeiden.

Weitere Tipps für den erfolgreichen Vertrieb finden Sie unter www.verkaufsmanagement-aktuell.de

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So gehen Sie richtig mit Lieferpannen um

Dienstag, 31. August 2010 10:09

Die Transportwege sind beim internationalen Einkauf nicht nur lang, sondern oft auch abenteuerlich. Was tun, wenn beispielsweise eine für Mittwoch angekündigte Lieferung erst am späten Freitagabend am Bestimmungsbahnhof eintrudelt? Entladekapazitäten gibt es dann meist keine mehr, und Kisten und Container stehen für viel Geld bis Montag in den Waggons herum.

Schritt 1: Beugen Sie vor

Beschaffungsmanagement ist immer auch Risikomanagement. Um ein pragmatisches und leicht umzusetzendes Managementsystem in Ihrer Abteilung zu installieren, müssen Sie nicht lange über komplizierten Strategien sitzen. Ihr Einkäuferalltag gibt Ihnen die richtigen Fragen vor:

  • Wie zuverlässig sind meine A-, B- und C-Lieferanten?
  • Wer hat wie oft welche Termine platzen lassen?
  • Wie abhängig ist mein Unternehmen von einzelnen Lieferanten?
  • Gibt es Monopolstellungen?
  • Haben sich die Lieferzeiten verlängert, bei wem und warum?
  • Sind Lieferanten in Leistung und Qualität schwächer geworden?
  • Was bedeutet ein dauerhafter Ausfall eines Lieferanten (Insolvenz oder  Produktionseinstellung)?

Stellen Sie für alle Punkte einen knappen Vorsorge- und Aktionsplan auf – und Ihr Risikomanagement ist perfekt.

Schritt 2: Reagieren Sie richtig auf Lieferpannen

Das UN-Kaufrecht, auch CISG-Regeln (Convention on Contracts for the International Sale of Goods), UNCITRAL oder Wiener Kaufrechtabkommen genannt, gibt Ihnen bei Nichteinhalten von Lieferterminen eine Reihe von Rechtsmitteln an die Hand.

Lieferdatum (Artikel 33): Bestimmen Sie im Vertrag taggenau einen Lieferzeitpunkt. Danach gerät der Zulieferer automatisch in Lieferverzug, wenn er diesen Termin überschreitet. Eine für den 1. März 2010 angekündigte Sendung tritt beispielsweise ab dem 2. März automatisch in Lieferverzug. Sie müssen Ihren Zulieferer nicht einmal extra mahnen.

Rechtsbehelfe (Artikel 45): Wird eine Ware nicht oder nicht rechtzeitig geliefert, sieht das UN-Kaufrecht folgende Regelung vor:

  • Erfüllt der Zulieferer eine seiner Pflichten nach dem Vertrag oder dem Lieferübereinkommen nicht, so können Sie die in Artikel 46–52 vorgesehenen Rechte ausüben oder Schadenersatz nach Artikel 74–77 verlangen.
  • Das Recht auf Schadenersatz verlieren Sie auch dann nicht, wenn Sie sich anderer Rechtsbehelfe bedienen.
  • Üben Sie einen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung aus, darf ein Gericht oder Schiedsgericht dem Lieferanten keine zusätzlichen Fristen einräumen.

Nachfristen (Artikel 47):

Ähnlich dem deutschen BGB können Sie auch nach UN-Kaufrecht dem Zulieferer angemessene Nachfristen gewähren. In Artikel 47 „Nachfrist“ heißt es weiter:

  • „Der Einkäufer kann vor Ablauf dieser Frist keinen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung ausüben, außer wenn er vom Zulieferer die Anzeige erhalten hat, dass dieser seine Pflicht nicht innerhalb der gesetzten Frist erfüllen kann. Der Einkäufer behält jedoch das Recht, Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung zu verlangen.“

Beachten Sie: Lässt der Zulieferer eine angemessene Nachfrist erfolglos verstreichen, können Sie den Vertrag aufheben (Artikel 49 I b). Dabei haben Sie sich durch das Setzen einer Nachfrist alle Streitigkeiten erspart, ob der geplatzte Liefertermin nach Artikel 25 nun eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt oder nicht.

Schritt 3: Reagieren Sie richtig auf Sachmängel

Mehr als 80 % aller Importeinkäufe werden auf Basis des UN-Kaufrechts abgewickelt. Bei der Sachmängelhaftung unterscheidet sich das Recht in einigen Punkten vom deutschen BGB.

Rügepflicht (Artikel 39): Als Einkäufer verlieren Sie das Recht, sich auf einen Sachmangel zu berufen, wenn Sie ihn nicht innerhalb einer angemessenen Frist (maximal 2 Jahre) in allen Details angezeigt haben. Vertragliche Garantiefristen sind von der Frist ausgenommen.

Vertragsmäßigkeit der Ware (Artikel 35): Klassische Falschlieferungen, Qualitätsmängel, Über- oder Unterlieferungen müssen dem Lieferanten genau benannt werden. Allgemeine  Formulierungen wie „zu wenig geliefert“ oder „mangelhafte Verarbeitung“ reichen nicht.

Untersuchungspflicht (Artikel 38): Neben der Rügepflicht haben Sie auch noch eine Untersuchungspflicht zu beachten („eine angemessene Rügefrist nach Entdeckung des  Sachmangels“). Im Gegensatz zum deutschen Recht – nach dem die Mängelrüge sofort erfolgen muss –, können Sie sich hier mehr Zeit lassen.

Praxis-Tipp: Wer im Ausland auf Einkaufstour geht, bewegt sich immer in fremden Kulturkreisen mit unterschiedlichen Mentalitäten, Werten und Rechtsauffassungen. Da ist bei Lieferpannen der Ruf nach dem Kadi oft die schlechtere Lösung. Mit Sensibilität und gesundem Menschenverstand kommen Sie meist weiter. Für die reibungslose Zusammenarbeit ist vor allen Dingen der gute   und regelmäßige persönliche Kontakt entscheidend.

In Krisen einen kühlen Kopf zu bewahren, zeigt Ihnen die Website www.ekalog.de mit Hilfe von Checklisten und Praxisbeispielen.

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Wie Sie über die Gestaltung Ihrer Internetseite Ihrem Fuhrpark zu mehr Aufträgen verhelfen

Montag, 16. August 2010 8:26

WeitereDie elektronischen Medien erleben einen explosionsartigen Boom und haben den Vorteil, dass sie auch von kleineren Firmen ohne großen Aufwand genutzt werden können. Als herausragend ist hier vor allem das Internet zu nennen, das zudem als Werbemedium zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Erstellung und die Einspeisung eigener Angebotsseiten sind relativ preisgünstig und sehr flexibel. Dagegen sind die traditionellen Medien wie Werbebroschüren, Funk und Fernsehen für die mittelständische Transportwirtschaft zu kostenintensiv und wenig effektiv.

Das Internet ist weltweit und standortunabhängig verfügbar. Selbst mittels Handy und Notebook kann sich jeder schnell ins Internet einklinken. Damit eröffnet es auch kleinen Unternehmen die Möglichkeit, überregional Werbung zu betreiben. Es ist ratsam, sofern Sie das nicht sowieso schon tun, sich nicht nur aus werbetechnischen Gründen mit diesem Medium zu beschäftigen, denn es ist ohne Zweifel die Kommunikationseinrichtung der Gegenwart und vor allem der Zukunft.

Überlassen Sie das Einrichten der Internetseite nicht allein einem IT-Fachmann, sondern sorgen Sie dafür, dass die für Sie erstellten Seiten auch zu Ihrem Unternehmen und dessen Zielen passen. Eine aktive Beteiligung Ihres Unternehmens an diesem Medium hat den Vorteil, auch mit unbekannten potenziellen Kunden in Kontakt treten und die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens besser darstellen zu können. Denken Sie daran: Ihre Webseite ist für Kunden ebenso wie für potenzielle Arbeitskräfte in der Regel das wichtigste Informationsmedium über Ihre Firma. Nachteil einer eigenen Webseite ist, dass Sie ständig dafür sorgen müssen, dass sie auf dem neuesten Stand ist, denn es gibt aus marketingtechnischer Sicht nichts Schlimmeres als eine veraltete oder/und langweilige Homepage. Nachfolgend wichtige Darstellungsprinzipien, die Sie bei der Gestaltung Ihrer

Webseite beachten sollten:

  • Optisch wirksame Texte und ein griffiger Slogan gehören auf die erste Seite.
  • Arbeiten Sie nach Möglichkeit mit nicht mehr als 3 Ebenen.
  • Verwenden Sie plakative Wort-Bild-Kombinationen, die aufrütteln und Interesse wecken sollen.
  • Liefern Sie Informationen, die Kompetenz vermitteln, ohne zu viele Fachbegriffe zu verwenden.
  • Verknüpfen Sie sachliche Informationen und emotionale Aussagen miteinander.
  • Formulieren Sie klare, eindeutige und einfach erfassbare Botschaften.
  • Texte sollen knapp beziehungsweise griffig und leicht verständlich sein, ohne überflüssige grafische Spielereien und mit zeitgemäßem Schriftbild.
  • Benutzen Sie keine Schachtelsätze und möglichst wenig Fremdwörter.
  • Konzentrieren Sie sich auf Text-Bild-Aufteilungen, die eine Botschaft bereits in kürzester Zeit vermitteln können.
  • Beachten Sie den Grundsatz: „Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte.“
  • Verwenden Sie nur hochwertiges Fotomaterial.
  • Auf Fotos sollte generell nicht zu viel abgebildet sein, es gilt: „Weniger ist mehr.“
  • Die Abbildungen sollten möglichst den größten Raum einnehmen.
  • Einen gut eingeführten Slogan mit Wiedererkennungswert sollten Sie möglichst lange beibehalten.
  • Beziehen Sie immer Firmenlogo und Firmenfarbe mit ein, und ändern Sie diese nach Möglichkeit nicht oder nur geringfügig.
  • Ansprechpartner inklusive der Telefonverbindungen und E-Mail-Adressen müssen bei den einzelnen dargestellten Leistungsbereichen mit aufgeführt werden.
  • Preise sollten, wenn überhaupt, nur in einer separaten Preisliste erscheinen.
  • Vergessen Sie nie, dass auch Ihre Konkurrenz die Internetseite einsehen kann.
  • Bedenken Sie, dass die Verknüpfungen der einzelnen Ebenen und Informationen möglichst auch für den unbedarften Nutzer einfach zu handhaben sein müssen.

Beachtenswertes bei der Gestaltung des Impressums

Wichtig: Beachten Sie, dass Sie, um bei Ihrem Internetauftritt Abmahnungen von Verbraucherschutzverbänden und Konkurrenten sowie Bußgelder zu vermeiden, bestimmten Informationspflichten nachkommen müssen. So muss Ihre Webseite folgende Daten enthalten:

  • kompletter Name (Firmenbezeichnung) inklusive der Rechtsform Ihres Unternehmens (z. B. Delta Transport GmbH, Hans Hofer GbR oder Transportfix Egon Teufele KG);
  • vollständige Anschrift und Sitz Ihrer Firma (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort);
  • die Angabe von Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme (E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer);
  • die Angabe des Vertretungsberechtigten, wenn Ihre Firma eine Kapitalgesellschaft ist   (Geschäftsführer, Vorstand o. Ä.);
  • Angaben der Aufsichtsbehörden, wenn Sie für die Tätigkeit eine behördliche Zulassung benötigen (im gewerblichen Güterverkehr ab 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht nach BAG und Zulassungsbehörde);
  • Handelsregister- und Registernummer, sofern vorhanden;
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden (notwendig bei grenzüberschreitendem Verkehr innerhalb der Europäischen Union).

Weitere Interessante und hilfreiche Informationen finden Sie bei www.logistik-manager.com

Thema: Fuhrparkmanagement, Logistik | Kommentare (0)

Recherche- und Spartipps für Ihren Jahresbericht: Kostengünstige Fotos finden Sie im Internet

Freitag, 13. August 2010 8:41

So stechen Sie mit den richtigen Bildern ins Auge

Ihnen fehlen wirkungsvolle Fotos für den Jahresbericht, für Ihre Themenkampagne oder für Ihren Flyer zum Messeauftritt? Die Bildarchive im Internet bieten einen schier unerschöpflichen Fotofundus.

Eine Recherche im Netz ist aufwändig. Sie brauchen Zeit und Ruhe und vor allem eine Vorstellung von Motiv und Wirkung. Ansonsten verlieren Sie die Übersicht. Daher überlegen Sie sich vor jeder Suchaktion:

1. Welche Botschaft möchten Sie vermitteln?

2. Wen möchten Sie ansprechen?

3. Welche drei Schlagworte fallen Ihnen zu Ihrem zunächst noch imaginären Bild spontan ein?

4. Welcher Fotostil passt in Ihre Unternehmens-Bildsprache?

5. Welche Foto-Kriterien definiert Ihr Corporate Design?

6. Für welches Werbemittel suchen Sie Bilder?

7. Wen möchten Sie insbesondere mit dem Foto ansprechen?

8. Wie sieht das Layout aus?

9. Suchen Sie ein Foto für eine Onlineoder für eine Printausgabe?

10. Wie ist der textliche Stil?

11. Wie sieht die allgemeine Farbgebung aus?

Mein Tipp

Im exklusiven Internetbereich finden Sie diese Liste der Fragen, die für Ihre Fotorecherche entscheidend sind, als Download. Wenn Sie sich an dieses Muster halten, wird Ihnen die Bildauswahl in Zukunft leichtfallen.

Je konkreter Sie Ihre Tag-Suche starten, desto eher finden Sie Ihr passendes Bild. Lizenzfreie bzw. kostenlose Fotos finden Sie zum Beispiel unter folgenden Adressen:

www.istock.de

www.flickr.com

www.pixelquelle.de

www.openphoto.net

Oder aber Sie bedienen sich der Bildsuchmaschine yotophoto, mit deren Hilfe Sie speziell nach frei kopierbaren Fotos suchen können.

Achtung: Auch wenn die Fotos zum Teil als lizenzfreie deklariert sind, so bedeutet das nicht, dass Sie die Fotos ohne Kosten kopieren und verbreiten dürfen. Denn eine Nutzungsgebühr fällt in den meisten Fällen dennoch an.

Weitere spannende und interessante Themen rund um die Öffentlichkeitsarbeit finden Sie bei www.prpraxis.de

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