Wie Sie unnötige Verluste bei Fahrzeugrückgabe und Verkauf verhindern

So mancher Kollege hat bei der Fahrzeugrückgabe an die Leasinggesellschaft schon sein blaues Wunder erlebt. Da jeder nicht durch die übliche Nutzung bedingte Schaden in Rechnung gestellt wird, drohen schnell erhebliche Verluste. Aber auch beim klassischen Verkauf von eigenen Fahrzeugen aus dem Fuhrpark kommt es vor allem auf den Zustand des Wagens an, wenn der Verkaufspreis stimmen soll. Allerdings hilft Ihnen die Beachtung einiger Spielregeln, Kosten zu sparen.

Grundsätzlich ist es vollkommen egal, ob das Altfahrzeug nach der geplanten Laufzeit an eine Leasinggesellschaft zurückgegeben wird, oder ob Sie gekaufte Fahrzeuge weiterverkaufen. Der Zustand des Wagens bestimmt, ob die Leasinggesellschaft Nachforderungen stellt beziehungsweise ob der Verkauf zum veranschlagten Preis realistisch ist. Darüber hinaus lässt sich durch vorausschauendes Verhalten vor Rückgabe oder Verkauf so mancher Euro sparen beziehungsweise mehr erlösen. Stellen Sie grundsätzlich sicher, dass jeder Ihrer Fahrer sein Fahrzeug komplett und in sauberem Zustand an Sie übergibt.

Checken Sie diese 4 Punkte bei der Rückgabe immer ab:

  1. Sind alle Schlüssel komplett?
  2. Liegen die Bedienungsanleitung und das Serviceheft bei?
  3. Sind eventuell vorhandene Navigations- CDs vorhanden?
  4. Wurden auch die Winter- beziehungsweise Sommerreifen abgeliefert?

Tipp:

Halten Sie diese Punkte immer in einem Übergabeprotokoll schriftlich fest. Ein gute Idee ist es auch, schon bei der Übergabe des neuen Fahrzeugs auf die Notwendigkeit der kompletten Rückgabe hinzuweisen. Auch hier hilft ein Übergabeprotokoll, Unstimmigkeiten zu vermeiden. Das abgelegte Fahrzeug muss bei der Rückgabe an Sie immer außen wie innen gründlich gereinigt worden sein, und auch hartnäckige Verschmutzungen sollten entfernt werden. Nehmen Sie diese Verpflichtung auf alle Fälle in Ihre allgemeinen Überlassungsverträge für Firmenfahrzeuge mit auf. Verpflichten Sie in dieser auch die Fahrer dazu, eventuelle zusätzlich anfallende Reinigungskosten selbst zu übernehmen.

Ein unabhängiges Gutachten vermeidet Ärger

Im 2. Schritt sollte vor der Rückgabe oder dem Verkauf die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters erfolgen. Dabei ist es wichtig, dass dieser immer nach den Richtlinien der DIN EN ISO 9001:2000 und der „Fairen Fahrzeugbewertung“ arbeitet. Diese Richtlinien wurden vom Verband der markenunabhängigen Autoleasing- und Fuhrparkmanagement-Gesellschaften e. V. erarbeitet und stellen allgemein gültige Regeln zur Fahrzeugbewertung dar. Nach diesem Standard unterscheidet der Gutachter nämlich genau nach so genannten laufleistungsbezogenen Mängeln und Schäden, die nicht durch die übliche Nutzung hervorgerufen wurden. Ein wichtiger Punkt dieser Untersuchung ist der „Beulenkatalog“. Dieser unterscheidet recht genau, welche Defekte bei der Laufleistung eines Fahrzeugs als normal anzusehen sind und welche nicht. So zählen zum Beispiel bei einem Fahrzeug, das gut 100.000 Kilometer auf dem Buckel hat, leichte Beulen, kleinere Steinschlagschäden und Kratzer zum normalen Verschleiß und werden nicht extra im Gutachten aufgeführt.

Vorbeugung erspart Ihnen manchen Verlust

Übrigens ist es eine gute Idee, schon etwa ein halbes Jahr vor der Fahrzeugrückgabe beziehungsweise dem Verkauf aktiv zu werden. Schicken Sie grundsätzlich jedes Fahrzeug in die Werkstatt und lassen Sie eventuelle Schäden schon im Vorfeld fachmännisch reparieren. Dies ist in der Regel immer billiger, als sich nachher mit der Leasinggesellschaft herumzuschlagen.

Datum: Dienstag, 9. Dezember 2008 17:17
Themengebiet: Fuhrparkmanagement

WongIt!

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